Alle Bezeichnungen sind geschlechtsneutral.
Der Verein führt den Namen Musikverein Sinzheim e.V. und hat den Sitz in Sinzheim. Er ist in das Vereinsregister eingetragen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. und den/die stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Jeder hat allein Vertretungsrecht. Im Innenverhältnis gilt, dass ein stellvertretender Vorsitzender nur vertreten soll, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist, oder wenn er von diesem mit der Vertretung beauftragt wird.
Über den genauen Zweck bestimmt eine eigens dafür einberufene Generalversammlung in Zusammenarbeit mit dem jeweils zuständigen Finanzamt (bei Abstimmungen gilt § 6 Abs. 2).
Diese Satzung hat die Generalversammlung am 01.03.2022 genehmigt. Sie tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Mannheim in Kraft und ersetzt alle vorherigen Satzungsregelungen des Vereins.